Jeder Mensch möchte am liebsten in seinem vertrauten Zuhause leben und alt werden. Doch wenn man auf Hilfe angewiesen ist – egal ob dauerhaft oder nur für kurze Zeit –, möglicherweise sogar rund um die Uhr, sind die eigenen vier Wände nicht mehr der sicherste Ort. Und die eigene Familie häufig am Rande ihrer Belastbarkeit. 

Ein Umzug in eine Residenz ist dann in jeder Hinsicht die beste Lösung. Bei uns leben Senioren in einer Gemeinschaft, in der immer jemand zur Stelle ist. Und in der trotz Unterstützungsbedarf die Eigenständigkeit gefördert wird.


Wir unterstützen unsere Bewohner mit einer Pflege, die ganz auf den jeweiligen Menschen abgestimmt ist, mit allem, was dazu gehört. 


Kurzzeitpflege: Auch vorübergehend in besten Händen

In der Kurzzeitpflege betreuen wir pflegebedürftige Menschen für einen begrenzten Zeitraum rund um die Uhr und kümmern uns liebevoll und kompetent um sie. Dies kann z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Nachsorge notwendig sein.

Die Kurzzeitpflege können Menschen mit Pflegegrad 2 – 5 in Anspruch nehmen. Sie ist bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr möglich - die Zuzahlung der Pflegekasse beträgt dann bis zu 1.774 Euro. Wurde während diesen Jahres keine Verhinderungspflege beantragt, kann man die Kurzzeitpflege bis auf 8 Wochen und 3.386 Euro ausweiten.
Aus unserer Erfahrung fühlen sich die uns anvertrauten Kurzzeitpflegegäste schon nach kurzer Eingewöhnungszeit sehr wohl, denn sie sind komplett in unsere Lebensgemeinschaft integriert, nehmen an unseren Veranstaltungen teil und kommen immer wieder gerne zu uns.

 

Verhinderungspflege: Zeit fürs Ich

Ihre pflegebedürftigen Angehörigen rund um die Uhr zu versorgen, ist eine hoch anspruchsvolle Aufgabe, die an den Kräften zehrt. Damit die Pflegenden auch mal durchatmen und neue Kräfte sammeln können, gibt es die Verhinderungspflege. Sie ermöglicht der Pflegeperson eine "Freizeit" von neuerdings 6 Wochen mit einer Zuzahlung von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr - und das für alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5.

Wurde in diesem Jahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können noch einmal bis zu 806 Euro zusätzlich verbraucht werden. Insgesamt erhöht sich die Leistung also auf maximal 42 Tage bei bis zu 2.418 Euro.
Fühlen Sie sich wohl, erholen Sie sich, sammeln Sie neue Kräfte - die pflegebedürftigen Menschen, denen Sie zur Seite stehen, werden von uns bestens betreut, nehmen an unseren Hausaktivitäten teil und sind ein fester Bestandteil unserer Lebensgemeinschaft.

 

 

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