Die Entscheidung, ob Sie oder einer Ihrer Lieben in eine Senioreneinrichtung ziehen möchten, hängt natürlich in erster Linie vom persönlichen Bedarf ab. Doch auch die finanzielle Seite ist ein wichtiger Entscheidungsfaktor.
Kann ich die Wohnform, für die ich mich entschieden habe, auch bezahlen?
Müssen meine Kinder für mich aufkommen, wenn meine Rente nicht reicht?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, durch gesetzlich geregelte Zuzahlungen, behördliche Anträge auf Kostenübernahme usw. eine finanzierbare Lösung zu finden.
Im Betreuten Wohnen haben wir für Sie ein übersichtliches Preismodell geschaffen – ohne schwer kalkulierbare Zu- oder Nachzahlungen. Ihr monatlich zu zahlender Betrag beinhaltet neben dem Apartment-Entgelt bereits sämtliche Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Grundsteuer, Abfallgebühren sowie Gebäude- und Haftpflichtversicherung der Gebäude, Instandhaltung, Reinigung und Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume und Außenanlagen. Auch die wichtigsten Basis-Leistungen wie das 24-Stunden-Notruf-System oder unser vielfältiges Veranstaltungs- und Freizeitprogramm sind inklusive.
Und somit zahlen Sie nur, was Sie auch wirklich brauchen: Wenn Sie z.B. das Mittagessen gerne in Gesellschaft in unserem Restaurant einnehmen möchten, buchen Sie dies einfach hinzu. Wenn Sie lieber selbst kochen möchten, bleibt alles beim Alten.
So haben Sie Ihre Kosten im Griff und behalten den Überblick.
Die Kosten sind abhängig von mehreren Faktoren:
Zieht Ihr Partner mit Ihnen ein, zahlt er lediglich einen ergänzenden Betrag.
Kostet beispielsweise ein Apartment 780 € im Monat, bezahlt die 2. Person 150 € im Monat.
Gesamtpreis für Beide: 930 €* im Monat.
Und je nach Bedarf können Sie gerne noch zusätzliche Service-Leistungen wie Vollpension, Reinigungsdienste oder Wäscheservice dazu buchen.
*Achtung: Bei diesem Beispiel handelt es sich um Beispielpreise. Die genauen Preise für verschiedene Wohnungsgrößen erfragen Sie bitte direkt in der Residenz Ihrer Wahl.
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Um Ihnen einen ersten Überblick über die Kosten zu verschaffen, die ein Pflegeplatz mit sich bringt, müssen Sie Folgendes wissen:
Die Preise für die Stationäre Pflege variieren je nach Einrichtung und je nach Zimmerausstattung.
Der zu zahlende Eigenanteil in einer Einrichtung ist für Bewohner mit Pflegegrad 2 – 5 gleich und setzt sich zusammen aus dem sog. "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil" (das sind die pflegebedingten Kosten, die nach Abzug der Kassenleistung auf die Bewohner umgelegt werden), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten (Gebäudemieten, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Instandhaltung etc.).
Dieser Eigenanteil steigt nicht mehr mit steigendem Pflegebedarf, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 zahlen die Kosten für die stationäre Pflege und die anfallenden Eigenbeträge für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fast alleine, da sie lediglich einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro dafür erhalten.
Reicht das Einkommen des Betroffenen nicht aus, um den Eingenanteil zu übernehmen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden.
Und was kostet Sie ein Pflegeplatz jetzt ganz genau?
Welche Summe in Ihrem speziellen Fall für einen Pflegeplatz in einer unserer Residenzen entsteht, ob Sie mit Unterstützung des Sozialamtes rechnen können, welche Sonderbeträge eventuell einforderbar sind – all diese Fragen kann Ihnen eine Person beantworten: die Residenzberatung der Residenz Ihrer Wahl. Sie kennt sich aus mit Pflegegraden, Zuschüssen, behördlichen Zuständigkeiten, Antragsformularen – aber auch mit zwischenmenschlichen Problemen, die in einer solchen Situation typisch sind.
Gemeinsam mit allen Beteiligten bespricht sie adäquate Möglichkeiten, plant die nächsten Schritte und gibt allen Familienmitgliedern die Sicherheit, bestmöglich vorbereitet zu sein – egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden.
Vertrauen Sie uns – mit uns an Ihrer Seite werden Sie eine finanzierbare Lösung finden.
01801 848586
3,9 ct/min a.d.dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min